Ihre Fragen
Ist es legal, ausländische Betreuungs- und Pflegekräfte zu beschäftigen?
Ja, es ist legal. Der Private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftragsgeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unser polnisches oder slowakisches Partnerunternehmen und dieser entsendet dann die Betreuungs- und Pflegekräfte nach Deutschland und verrichtet bei Ihnen eine Dienstleistung (Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU-Recht). Die Betreuungs- und Pflegekräfte sind in Polen oder der Slowakei angestellt und dort auch kranken-, sozial-, und haftpflichtversichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland.
Wie sind die Rahmenbedingungen?
Für die Betreuungs- und Pflegekräfte muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden; das Bad muss mitbenutzt werden können. Kost und Logie sind dabei frei.
Wie ist die Arbeitszeit der Betreuungs- und Pflegekräfte?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt eine Rufbereitschaft und keine Sitznachtwache. Die Betreuungs- und Pflegekräfte müssen täglich mindestens zwei Stunden zur freien Verfügung haben. Sie sind außerdem aber am Tag und in der Nacht zugegen; eine quasi 24h „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung.
Kommt immer die gleiche Betreuungs- und Pflegekraft in ein Haushalt?
In der Regel ist es von uns so organisiert, dass immer zwei entsandte Betreuungs- und Pflegekräfte sich eine Arbeitsstelle ( Haushalt ) teilen. Eine Betreuungs- und Pflegekraft bleibt ca. 2 Monate bei Ihnen vor Ort und wird dann durch eine Zweite ersetzt. Der Tausch wiederholt sich ca. jeden 2 Monat. Wenn Sie es aber wünschen, kann es auch länger oder kürzer vereinbart werden.
Wer kümmert sich um die An- und Rückreise der Betreuungs- und Pflegekräfte?
Die gesamte Organisation der An- und Rückreise der Betreuungs- und Pflegekräfte wird von Altenpflegedienst 24 koordiniert und durchgeführt.
Wer ist der Ansprechpartner für die Pflegebedürftige Person und deren Angehörige?
Während der gesamten Dauer des Dienstleistungsvertrags ist Altenpflegedienst 24 für Sie in allen Fragen der direkter Ansprechpartner.
Welche Garantie haben wir, dass die häusliche Betreuung bei uns funktioniert?
Garantie keine, aber wenn gewisse Regeln beachtet werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es funktioniert. Zu den Regeln zählt u.a.:
- Behandlung der Betreuungs- und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
- Kompromissbereitschaft
- Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen
- Einhaltung von Freiräumen
- Zeit zum Angewöhnen einplanen ( nicht sofort den perfekten Zustand erwarten ).
Wie sind die Sprachkenntnisse der polnischen Betreuungs- und Pflegekräfte?
Es gibt folgende Abstufungen:
- Grundkenntnisse – Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen sehr wenig
- Erweiterte Grundkenntnisse – Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten
- Gute Kenntnisse – einfache Unterhaltungen sind möglich
- Sehr gute Kenntnisse – Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich
Was ist, wenn die Betreuungs- und Pflegekräfte hier in Deutschland dringend medizinische bzw. zahnmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen?
Jede Betreuungs- und Pflegekraft, die durch unser polnisches oder slowakisches Partnerunternehmen entsandt wird, ist krankenversichert und besitzt eine europäische Versicherungskarte. Mit der Karte kann sie sich überall in Deutschland problemlos medizinisch und zahnmedizinisch behandeln lassen.
Ersetzt die Betreuungs- und Pflegekraft den Pflegedienst?
Nein, die Betreuungs- und Pflegekraft kann nur eine Ergänzung in der Betreuung sein. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige Behandlungen durch, die durch die Betreuungs- und Pflegekraft aus rechtlichen Gründen nicht übernommen werden darf.
Wie ist die Kündigungszeit des Dienstleistungsvertrags?
Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer 14-tägigen Frist gekündigt werden.
Altenpflegedienst 24 - Ihr regionaler Pflegevermittler von Betreuungs- und Pflegekräften aus Polen und der Slowakei.